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Rechtliches rund um die BayernCloud Tourismus

Während des halbstündigen Vortrags wird euch Nicolas Höbel, Rechtsanwalt bei der Kanzlei BBH in München, detailliert erläutern, welchen Datenlizenzvertrag Datenlieferanten mit der BayTM schließen müssen, um ihre Daten in die BayernCloud Tourismus einzubringen. Er wird auf die wichtigsten Klauseln eingehen und die rechtlichen Implikationen verständlich darstellen.

Des Weiteren wird der Vortrag auch den rechtlichen Rahmen beleuchten, dem alle Datenempfänger in der BayernCloud Tourismus unterliegen. Welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich für sie beim Umgang mit den bereitgestellten Daten?

Der Vortrag richtet sich an alle Akteure im Tourismusbereich, die mit der BayernCloud Tourismus in Berührung kommen, sei es als Datenlieferant oder Datenempfänger.

Agenda:
  1. Ziele der BayernCloud Tourismus
  2. Grundkonzept und Ziele des Datenlizenzvertrages 
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen einer Open Data Plattform 
  4. Datenschutzrechtliche Besonderheiten 
  5. Ausgewählte Rückfragen zum Datenlizenzvertrag